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Pinienwaldregeln

Zutritt- und Durchgangsbedingung

Der Zutritt und Durchgang zu Fuss, ist nur von Sonnenauf- bis Sonnenuntergang erlaubt

Der Zutritt und Durchgang mit dem Fahrrad und Mountainbike auf allen Pfaden erlaubt, mit Ausnahme der verbotenen Pfade, die deutlich gekennzeichnet sind

Der Zutritt und Durchgang mit dem Pferd ist auf allen Pfaden verboten, mit Ausnahme der Touristenentdeckungsreitwege

Der Zutritt und Durchgang mit motorisierten Fortbewegungsmitteln ist nur autorisiertem Personal erlaubt.

Im Pinienwald ist es verboten

-zu irgendeinem Zweck oder Gebrauch ein Feuer zu machen.

-innerhalb des Waldes oder auf den Pfaden zu rauchen, auch in den Wintermonaten.

-Pflanzen und Äste abzuschneiden oder zu beschädigen und Pinienzapfen von den Bäumen zu nehmen.

-auf die Bäume zu klettern oder sie schütteln um an die Früchte zu gelangen.

- Hinweise an den Bäumen zu befestigen, ausser man wurde dafür speziell autorisiert.

- an den Zäunen, Schlössern, Zeichen oder anderen Anlagen zu hantieren.

-Müll oder Abfall wegzuwerfen oder abzusondern.

-mit dem Auto oder anderen motorisierten Fortbewegungsmittel den Pinienwald oder die Pfade zu betreten (behinderte Leute genau so wie Kontrollen, Rettungs- und Wartungsfahrzeuge sind ausgenommen).

-in irgendeinem Teil des Waldes zu zelten.

- Innerhalb des Waldes mit einem Reitpferd zu reiten oder zu laufen.

-Hunde ohne einen Maulkorb, auch wenn sie an der Leine geführt werden, mitzuführen. Ausgenommen sind Jagdgebiete oder Trüffelgebieten, dort sind Hunde zu bestimmten Zeiten erlaubt.

-sich unanständig sich zu verhalten.

Zusätzlich ist es verboten (Stadtordnung Nr. 1861/87):

-motorisierte Fahrzeuge zu parken, so dass Zugänge versperrt werden.

Geregelte Aktivitäten

die folgende Aktivitäten sind durch das Gesetz geregelt:

-JAGD (L.R. 15-02-1994 Nr. 8 und die darauffolgenden Passagen).

-FISCHEN (L.R. 22-02-1993 Nr. 11 und die darauffolgenden Passagen).

-PILZE SAMMELN (L.R. 02-04-1996 Nr. 6).

-TRÜFFEL SUCHE UND SAMMELN (L.R. 02-10-1991 Nr. 24 und die darauffolgenden Passagen).

-SAMMELN VON DROCKENEM HOLZ UND PINIENZAPFEN ist auf Anfrage und unter der Kontrolle einer Überwachungsperson erlaubt.

-SAMMELN VON UNTERHOLZPRODUKTEN (L.R. 24-01-1977 Nr. 2 und den darauffolgenden Passagen).
MOSCHUS Kg 0,300
HIMBEEREN Kg 1,000
BROMBEEREN Kg 1,000
ERDBEEREN Kg 1,000
BLAUBEEREN Kg 1,000
WACHOLDERBEEREN Kg 0,200

- Es ist verboten alle Arten von wilden Pflanzen, wenn sie selten und von einem regionalen Gesetz ( und das ist der Grund, warum wir den Besuchern raten, sehr vorsichtig zu sein) 2/77 (und die darauffolgenden Festmachungen und Passagen) oder durch die Stadtordnung Nr. 1466/84 geschützt sind.

Im Falle eines Verstosses wird mit einer Geldstrafe gefahndet.

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Touristische Infos

www.turismo.comunecervia.it - #VisitCervia - iatcervia@cerviaturismo.it - +39 0544 974400