Direkt zum Inhalt | Direkt zur Navigation

Regeln für Ferienwohnungen

In der Gemeinde Cervia mit ihren Ortschaften Milano Marittima, Pinarella und Tagliata, gibt es mehr als 4000 Ferienwohnungen, für deren Vermietung man sich entweder direkt an die Besitzer, welche ein entsprechendes Schild ausgehängt haben, oder an eine der vielen offiziell zugelassenen, seriösen Vermittlungsagenturen, die eine qualifizierte und profesionelle Beratung bieten, wenden kann.

Klassifizierung der Wohnungen

Zweizimmer-Wohnung: Schlafzimmer, Küche und Bad (max. 4 Schlafplätze)
Dreizimmer-Wohnung: 2 Schlafzimmer, Küche und Bad(max. 5-6 Schlafplätze)
Vierzimmer-Wohnung: 3 Schlafzimmer, Küche und Bad und/oder Reihenhaus mit eigenem Garten (max. 6-8 Schlafplätze)

Ausstattung der Wohnungen

Die Wohnungen sind mit Möbeln, Küchenausstattung und Haushaltsgeräten ausgestattet, eventuell auch mit Balkon(en), Parkplatz und Garten.

Preise

Die angegebenen Wochenpreise verstehen sich als Richtpreise, und hängen von der Qualität der Wohnungen und deren Entfernung zum Meer ab. Die Preise verstehen sich inkl. Strom, Wasser, Gas und Vermittlungsprovision der Agentur. Die Breiteder ersten und der zweiten Zone (Entfernung zum Meer) ist von Ort zu Ort verschieden. Die Verhandlungen können über die
autorisierten Vermittlungsagenturen oder direkt mit dem Wohnungsbesitzer geführt werden - der Mietpreis ist immer derselbe.
Wegen der Wohnungsmerkmale ist es zu empfehlen, sich direkt an die Agenturen fuer die gewuenschten Leistungen zu Wenden.

Öffnungszeiten der Vermittlungsagenturen

Die Agenturen sind jeden Tag geoeffnet, Wochenende inbegriffen, und Sie sind Montags geschloßen.

Mietdauer

Genauere Informationen über die Vermietung von Ferienwohnung für ein Wochenende, eine, zwei oder mehrere Wochen, oder die gesamte Saison erhalten Sie direkt bei den Vermittlungsagenturen.

Mündliche und schriftliche Buchung

Es empfiehlt sich immer, die Buchung schriftlich (auch per Telefax) vorzunehmen, nachdem Aufenthaltsdauer, Wohnungstyp, Entfernung vom Meer, Vertragsbedingungen und eventuelle in der Hausordnung vorgesehene Beschränkungen bzw. Verbote abgeklärt worden sind. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, daß der definitive Vertrag gem. Gesetz Nr. 431 vom 9.12.1998 unbedingt schriftlich abgefaßt werden muß.

Anzahlung

In der Regel wird zusammen mit der Buchung eine Anzahlung in der Höhe von 30 Prozent des vereinbarten Preises geleistet. Der
Vermittler oder ggf. auch der Besitzer der wohnung muß dem Kunden zusammen mit dem schriftlichen Mietvertrag auch eine Zahlungsbestätigung für die Anzahlung aushändigen bzw. zukommen lassen. Der Restbetrag muß am Tag der Ankunft bei der Übergabe der Schlüssel der gemieteten Wohnung bezahlt werden.

Kaution

Vom Mieter kann eine Kaution für eventuelle Beschädigungen der Ferienwohnung in Form eines Geldbetrages verlangt werden, der ihm bei der Abreise nach vorheriger Besichtigung der Wohnung wieder zurückgegeben wird, sofern die Wohnung keine Schäden aufweist.

Wohnungsübergabe

Die Wohnungsschlüssel werden dem Gast von den Vermittlungsagenturen am ersten Tag der vereinbarten Miete in der Regel nach 16.00 Uhr ausgehändigt, und müssen bis 10 Uhr des letzten Tages zurückgegeben werden. Die Wohnungen müssen den Gästen sauber und in einwandfreiem Zustand übergeben, und von den Gästen ebenso zurückgelassen werden.

Nichteinhaltung des Vertrages

Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, behält der Vermieter in der Regel die Anzahlung ein. Erfüllt der Vermieter den Mietvertrag nicht, d. h., ist die gebuchte Wohnung bei Ankunft des Kunden nicht verfügbar, hat der Kunde das Recht, in einer Wohnung der selben oder einer höheren Kategorie als die gebuchte Wohnung untergebracht zu werden.

Reklamationen und Streitigkeiten

Streitigkeiten zwischen dem Hotelier und dem Gast werden von den geltenden gesetzlichen Bestimmungen (Gesetze, Regelungen, Verkehrssitte der Tourismusbranche) geregelt. 
Allfällige Reklamationen bezüglich der korrekten Anwendung der Preise und der Unterbringung können zusammen mit der eventuellen Dokumentation beim Tourismusbüro der Gemeinde Cervia und bei den vier I.A.T. -Büros der Gemeinde vorgebracht werden. Die Informationsbüros sind für die Beschwerden züstandig, die den kompetenten Gemeindebüros übermittels werden.

Schlichtungsstelle Sektor Tourismus

Schlichtungsstelle der Handelskammer in Ravenna ist ein einfaches, schnelles, informelles Instrument, alternatives zur ordentlichen Justiz zur Lösung touristischer Streitfällen.
tel. 0544 481411 - 0544 481461 - Fax 0544 481500
e-mail: tutela.mercato@ra.camcom.it

Vertrag

Alle zwischen den Vertragspartnern geltenden Verhaltensregeln und Klauseln sind in dem bei der Buchung zu unterzeichnenden, schriftlichen Vertrag aufgeführt.

Chiudi menu
Touristische Infos

www.turismo.comunecervia.it - #VisitCervia - iatcervia@cerviaturismo.it - +39 0544 974400